Allgemeine Geschäftsbedingungen der:
Wülferth-Haustechnik GmbH
Wichernstraße 4
95176 Konradsreuth
 
Telefon: + 49 (0) 92 92 / 96 737-05
Telefax: + 49 (0) 92 92 / 96 737-08
E-Mail: info@wuelferth-haustechnik.de
Internet:  http://www.wuelferth-haustechnik.de 
AGB:

I.                Allgemeines

1.               Grundsätzlich vorrangig gelten für sämtliche Verträge die in ihnen getroffenen individuellen Vereinbarungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten lediglich ergänzend.

2.               Durch die Anfrage auf Erbringung einer Leistung oder durch deren Bestellung erkennt der Anfragende bzw. Besteller (im Folgenden: Verbraucher) die sämtlichen Punkte der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wülferth Haustechnik GmbH, Wichernstraße 4, 95176 Konradsreuth (im Folgenden: Verwenderin).

3.               Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge, die zwischen der Verwenderin und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zustande kommen.

II.             Angebote
Die Angebotsangaben sind jeweils freibleibend. An ihren Inhalt ist die Verwenderin dreißig Tage gebunden, beginnend mit dem Tag der Angebotserstellung. Diese Bindung gilt nicht für die im Angebot enthaltenen Steuern und Abgaben.

III.           Preise

1.               Soweit keine Vereinbarung über die Vergütung der Arbeitsstunden getroffen wurde, gelten die ortsüblichen Preise.

2.               Arbeitsstunden, welche außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbracht werden, werden wie folgt beaufschlagt:

1)              Werktags von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 50 %

2)              Werktags ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 100 %

3)              Werktags von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr: 50 %

4)              Sonn- und Feiertags: 100 %

3.               Sofern für die Leistungserbringung erforderlich, werden Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse vom Verbraucher der Verwenderin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt die Verwenderin.

IV.           Abnahme

1.               Die Abnahme erfolgt unverzüglich nach Herstellung des vereinbarten Werkes.

2.               Die Verwenderin ist berechtigt, dem Verbraucher eine Frist von 10 Tagen ab Herstellung zur Abnahme des Werkes zu setzen. Nach deren Ablauf gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Verbraucher bei Fristsetzung von der Verwenderin ausdrücklich hingewiesen.

3.               Im Übrigen gilt § 640 BGB.

 

V.              Abschlagszahlungen

1.               Die Verwenderin ist befugt, von dem Verbraucher für eine vertragsgemäß erbrachte Bestellung, Lieferung und oder Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe zu verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erhalten hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abschlagszahlung nicht verweigert werden. § 641 Abs.3 BGB gilt entsprechend.

2.               Im Übrigen gilt § 632 a BGB.

VI.           Zahlungsbedingungen, Verzug

1.               Die Rechnungen sind mit Abnahme fällig.

2.               Der Verbraucher gerät in Verzug, sofern er nicht binnen 14 Tagen, beginnend mit dem Tage der Abnahme oder dem Tag, an dem die Fiktion gem. IV. 2. S.2 eintritt, die Summe aller Rechnungen vollständig und ohne Abzüge an die Verwenderin bezahlt. Entscheidend für die Erfüllung der Zahlungspflicht ist der Tag des Geldeinganges bzw. der Wertstellung auf dem Konto der Verwenderin.

 

VII.        Aufrechnung
Zu einer Aufrechnung ist der Verbraucher nicht berechtigt. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

VIII.      Widerrufsrecht

1.               Der Verbraucher ist zu einem Widerruf eines Vertrages nur befugt, sofern es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gem. § 312 g BGB handelt und dieser nicht einen Vertrag darstellt, bei welchem der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachten Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
Unbeschadet dessen steht in allen anderen Fällen, in denen ein Vertrag gem. § 312 g BGB vorliegt, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gem. §§ 312 g, 355 BGB zu.
Sofern der Verbraucher in diesen Fällen eine unmittelbare Ausführung des Werkes vor Ablauf der Widerrufsfrist wünscht, belehrt die Verwenderin den Verbraucher schriftlich darüber, dass er ausdrücklich schriftlich auf sein Widerrufsrecht verzichten muss und die Verwenderin Wertersatz verlangen kann, sofern der Verbraucher binnen einen Frist von 14 Tagen gem. §§ 312 g, 355 BGB widerruft.

 

IX.           Sachmängel, Verjährung

1.               Die Ansprüche des Verbrauchers gegen die Verwenderin wegen eines Mangels verjähren binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

2.               Dies gilt nicht, sofern das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht, etwa

1)              in den Fällen des § 634 a Abs.1 Nr.2 und § 438 Abs.1 Nr.2 BGB,

2)              für das arglistige Verschweigen von Mängeln durch die Verwenderin, § 634 Abs.3 BGB,

3)              für die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie,

4)              bei einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden, jeweils sowohl durch die Verwenderin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,

5)              in den Fällen einer Haftung oder deren Begrenzung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verwenderin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verwenderin beruhen.

X.              Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Rechnungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Verwenderin. Dies gilt nicht, sofern ein gesetzlicher Eigentumsverlust insbesondere gem. §§ 946 ff. BGB eintritt.

XI.           Schriftform

Die Änderung von Verträgen sowie dieser Klausel bedürfen der Schriftform.